
Eine Eidesstattliche Versicherung ist nichts wert!
In einem Verfahren vor dem Landgericht Halle war es erforderlich, eine Richterin abzulehnen. Diese verschloß sich jeglicher Argumentation unseres Mandanten. Eine unparteiische Entscheidung ist von dieser Richterin nicht zu erwarten.
Im Rahmen des Ablehnungsgesuches verlangte das Landgericht Halle, die behaupteten Äußerungen dieser Richterin glaubhaft zu machen. Hierzu wurde eine Eidesstattliche Versicherung einer Praktikantin von uns abgegeben, die die Mißstände sogar noch detailierter als unser Ablehnungsgesuch wiedergab. Angemerkt sei, daß lediglich eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung vorgesehen ist.
Das Landgericht hat nun das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen. Begründung:
Die Ablehnungsgründe seien nicht glaubhaft gemacht worden! Auf "Normaldeutsch":
Die Praktikantin, welche übrigens Jurastudentin kurz vor dem ersten Staatsexamen ist, lügt!
Es ist einfach unglaublich, was das Landgericht Halle hier entscheidet. Hier wird eine Richterin trotz Befangenheit im Verfahren gelassen. Man deckt sich dort gegenseitig. Ein Kuschel-Muschel zum Nachteil der Prozeßbeteiligten. Zudem: Ein eklatanter Verstoß gegen das deutsche Zivilprozeßrecht!
Inzwischen hat auch der MDR Interesse an dieser Sache. Ob es zur Ausstrahlung kommt und wann, wird hier auf jeden Fall mitgeteilt!
Hinweis: Foto von Carsten

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