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Freitag, 2. Juli 2010

Großer Erfolg gegen die Abmahnwelle

Es erreichen uns zahlreiche Abgemahnte, die wegen Filesharing (in der Regel Musik oder Pornographie über Tauschbörsen wie bittorent oder eMule) eine Unterlassungserklärung abgeben sollen und zwischen 450,00 EUR und 1.450,00 EUR Kosten und Schadensersatz zahlen sollen.

Derartige Abmahnungen konnten von uns bisher erfolgreich abgewehrt werden (vorausgesetzt, der Mandant war damit pünktlich da). Dennoch verblieb jedoch ein gewisses Kostenrisiko, da vor allem die Landgerichte Köln, Hamburg, Düsseldorf und München in Eilverfahren die Auffassung vertraten, derartiges Anbieten von Software über die sog. Tauschbörsen stelle einen gewerbsmäßigen Verstoß dar, weshalb eine Kosteneinschränkung nicht in Betracht käme.

Dieser Auffassung hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) eine Abfuhr erteilt. So hat er in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, daß für derartige Verstöße nicht höhere Rechtsanwaltskosten als 100,00 EUR entstehen dürften.

Zudem hat der BGH aber auch klargestellt, daß ein WLAN-Betreiber dann gegenüber dem Urheber nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn er nachweisen kann, daß er sein WLAN mit einem sicheren Paßwort geschützt hat.

Da kann man nur noch raten, keinerlei Abmahnung mehr zu akzeptieren. Damit wären die "goldenen Kanzleien", die die Abmahnungswellen ja eigentlich zu verantworten haben, ganz schnell am Ende!

DARUM: Weitersagen!!!!

Freitag, 9. Oktober 2009

Kuschel-Muschel im Landgericht Halle


Eine Eidesstattliche Versicherung ist nichts wert!

In einem Verfahren vor dem Landgericht Halle war es erforderlich, eine Richterin abzulehnen. Diese verschloß sich jeglicher Argumentation unseres Mandanten. Eine unparteiische Entscheidung ist von dieser Richterin nicht zu erwarten.

Im Rahmen des Ablehnungsgesuches verlangte das Landgericht Halle, die behaupteten Äußerungen dieser Richterin glaubhaft zu machen. Hierzu wurde eine Eidesstattliche Versicherung einer Praktikantin von uns abgegeben, die die Mißstände sogar noch detailierter als unser Ablehnungsgesuch wiedergab. Angemerkt sei, daß lediglich eine Eidesstattliche Versicherung zur Glaubhaftmachung vorgesehen ist.

Das Landgericht hat nun das Ablehnungsgesuch zurückgewiesen. Begründung:

Die Ablehnungsgründe seien nicht glaubhaft gemacht worden! Auf "Normaldeutsch":

Die Praktikantin, welche übrigens Jurastudentin kurz vor dem ersten Staatsexamen ist, lügt!

Es ist einfach unglaublich, was das Landgericht Halle hier entscheidet. Hier wird eine Richterin trotz Befangenheit im Verfahren gelassen. Man deckt sich dort gegenseitig. Ein Kuschel-Muschel zum Nachteil der Prozeßbeteiligten. Zudem: Ein eklatanter Verstoß gegen das deutsche Zivilprozeßrecht!

Inzwischen hat auch der MDR Interesse an dieser Sache. Ob es zur Ausstrahlung kommt und wann, wird hier auf jeden Fall mitgeteilt!

Hinweis: Foto von Carsten