Es erreichen uns zahlreiche Abgemahnte, die wegen Filesharing (in der Regel Musik oder Pornographie über Tauschbörsen wie bittorent oder eMule) eine Unterlassungserklärung abgeben sollen und zwischen 450,00 EUR und 1.450,00 EUR Kosten und Schadensersatz zahlen sollen.
Derartige Abmahnungen konnten von uns bisher erfolgreich abgewehrt werden (vorausgesetzt, der Mandant war damit pünktlich da). Dennoch verblieb jedoch ein gewisses Kostenrisiko, da vor allem die Landgerichte Köln, Hamburg, Düsseldorf und München in Eilverfahren die Auffassung vertraten, derartiges Anbieten von Software über die sog. Tauschbörsen stelle einen gewerbsmäßigen Verstoß dar, weshalb eine Kosteneinschränkung nicht in Betracht käme.
Dieser Auffassung hat nun der Bundesgerichtshof (BGH) eine Abfuhr erteilt. So hat er in seiner Entscheidung darauf hingewiesen, daß für derartige Verstöße nicht höhere Rechtsanwaltskosten als 100,00 EUR entstehen dürften.
Zudem hat der BGH aber auch klargestellt, daß ein WLAN-Betreiber dann gegenüber dem Urheber nicht schadensersatzpflichtig ist, wenn er nachweisen kann, daß er sein WLAN mit einem sicheren Paßwort geschützt hat.
Da kann man nur noch raten, keinerlei Abmahnung mehr zu akzeptieren. Damit wären die "goldenen Kanzleien", die die Abmahnungswellen ja eigentlich zu verantworten haben, ganz schnell am Ende!
DARUM: Weitersagen!!!!

